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Honorar

Die Vergütung für unsere Kerntätigkeiten ist über die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Sie sorgt für Transparenz und schreibt fest, wie das Honorar für jede einzeln bezeichnete Leistung zu ermitteln ist.

Weitere Leistungen wie zum Beispiel die Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentsvollstrecker und auch die betriebswirtschaftliche Beratung werden nach einer individuellen Vereinbarung abgerechnet.

Um unsere Gebühren für Sie so weit wie möglich transparent und planbar zu machen, haben wir Ihnen hier die wesentlichen Gebührentatbestände und die von uns hierfür berechneten Honorare zusammengestellt:

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